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Geister-Accounts: das Social Media Profil nach dem Tod

Gibt es ein Leben nach dem Tod?

Diese Frage hat sich bestimmt jeder schon mal in seinem Leben gestellt. Vielleicht auch die Frage, was mit einem, nachdem Tod passieren soll.

Was jedoch die wenigsten berücksichtigen ist das Social Media Profil nach dem Tod.

Da ein gut gepflegtes Social Media Profil im Prinzip die Kopie des Users mit all seinen Interessen, Hobbys, Freunden, Gedanken, Fotos, etc. ist, könnte man es quasi als digitale Seele der Person ansehen. Dementsprechend lebt der Verstorbene sozusagen digital weiter.

Womöglich sogar auf ewig und das gegen seinen Willen.

Hinzu kommt natürlich, dass die Social Media Plattformen, wie z.b. Facebook natürlich weiterhin Zugriff auf dieses Konto haben. Mit steigenden Nutzerzahlen weltweit besteht die Chance, dass einige dieser Nutzer inzwischen gar nicht mehr am Leben sind. Das Social Media Profil bleibt nach dem Tod trotzdem bestehen.

Wir schauen uns daher heute an, was mit dem Social Media Profil nach dem Tod einer Person passiert.

Social Media Profil nach dem Tod – Die Geister im Netz

Wie erkenne ich, ob jemand in meiner Freundesliste bereits verstorben ist?

Auf den ersten Blick gar nicht.

Und je nach Privatsphäre-Einstellungen oder Nutzungsverhalten des Verstorbenen hilft ein Blick auf die Profilaktivität des Nutzers nicht wirklich, um Licht in die Sache zu bringen.

Die einzige Möglichkeit, um Klarheit zu schaffen, ist nur der direkte Kontaktversuch des Betroffenen oder seiner Angehörigen über den Messenger oder E-Mail. Ansonsten würdet ihr niemals erfahren, wer auf Facebook, Instagram und Co. noch lebt oder nicht.

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Da Instagram zum Facebook Konzern gehört, ist der Umgang mit den Social Media Profilen nach dem Tod gleich.
Bildquelle: unsplash.com

Social Media – die Folgen des Ganzen

Jedes Jahr steigt die Zahl der Toten und ihrer Social Media Profile.

Abgesehen vom zusätzlich belegten Speicherplatz auf Servern, werden die Hinterbliebenen auch noch jährlich an den Tod ihrer geliebten Menschen erinnert. So werden die emotionalen Wunden regelmäßig geöffnet und ein Abschluss damit verhindert. Zudem darf man nicht vergessen, dass Facebook, Instagram und Co. weiterhin Zugriff auf diese Konten und die darin enthaltenen Daten haben. Wer das Geschäftsmodell von Social Media Plattformen kennt, erkennt hier auch gleich das Problem: Tote können nicht widersprechen, wenn jemand mit ihren Daten handelt.

Egal ob unbewusst oder nicht erwirtschaften diese Social Media Plattformen Gewinn mittels Daten verstorbener Individuen.

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Twitter bietet wie Facebook ein Formular zur Löschung an, braucht aber jede menge Zeit.
Bildquelle: unsplash.com

Social Media nach dem Tod: was man dagegen tun kann

Als User hat man drei Möglichkeiten zur Verfügung, wie mit dem Facebook-Profil nach dem Tod vorzugehen ist. Der Gedenkzustand, die automatische Löschung nach Meldung des Todesfalls oder die manuelle Löschung mit den Facebook Anmeldedaten des Verstorbenen durch einen Vertrauten.

Der Gedenkzustand ist mit einem virtuellen Grabstein vergleichbar. Sobald Facebook über den Tod des Users informiert wird, wird dessen Profil standardmäßig in den Gedenkzustand versetzt. Sollte der Nutzer einen Nachlasskontakt in den Einstellungen angegeben haben, kann dieser das Profil zudem noch verwalten und sozusagen digitale „Grabpflege“ betreiben und Änderungen vornehmen. Wenn kein Nachlasskontakt angegeben oder die Löschung des Profils bei Todesfall eingestellt wurde, wird das Konto ebenfalls in den Gedenkzustand versetzt, jedoch ohne die Möglichkeit irgendwelche Änderungen vornehmen zu können.

Wie zuvor erwähnt, ist es dem Nutzer möglich die Löschung des Facebook-Profils nach Tod einzustellen anstelle des Gedenkzustandes. Im Todesfall löscht Facebook das Facebook-Profil vollständig, sobald sie über das Ableben informiert wurden. Familienangehörige können ebenfalls eine Löschung unter Vorlage einer Geburts- oder Sterbeurkunde als Nachweis der Angehörigkeit verlangen.

Laut Facebook dauert dieser Vorgang in der Regel 48 Stunden. In manchen Fällen kann sich dieser Vorgang jedoch über mehrere Monate hinweg ziehen.

Als dritte Möglichkeit kann der Nutzer seine Anmeldedaten einer nahestehenden Person seines Vertrauens weitergeben, welche sich im Falle eines Todes auf dem Facebook-Profil des Verstorbenen anmeldet und sein Konto in den Einstellungen löscht.

Dies ist jedoch laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook verboten. Außerdem ist der Zugriff auf fremde Daten, wie bspw. von Chat-Partnern des Verstorbenen laut §202a StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/202a.html) unter Umständen strafbar. Da der Aufwand in dieser Sache nachzuforschen für Facebook zu groß ist, muss man jedoch in der Regel keine Konsequenzen befürchten.

Ähnlich verhält es sich bei den anderen großen Social Media Plattformen ebenfalls.

Die Google-Dienste bieten einem die Möglichkeit einen Kontoinaktivitätsmanager zu aktivieren und einzurichten.

Dieser informiert beispielsweise hinterlegte Kontakte mit einer E-Mail, wenn ihr euer Konto in einer festgelegten Zeit nicht mehr genutzt habt. Ihr könnt zudem in der Benachrichtigungs-Mail Daten und Zugänge für Accounts angeben, die der Empfänger erhalten soll, mit denen dieser die Konten löschen kann. Recht praktisch, wenn man alleine lebt.

Twitter und LinkedIn verfügen, wie Facebook auch, über Online-Formulare für die Hinterbliebenen, um einen Antrag auf die Löschung des Profils stellen zu können. Jedoch dauert es meist bis zu sechs Monate, bis Twitter die Löschung durchführt und das Formular von LinkedIn ist nur auf Englisch verfügbar und nur mit guten Englischkenntnissen ausfüllbar.

Xing löscht einfach ohne Nachzufragen. Geht schnell, bietet aber Trollen Tür und Angel für Missbrauch.

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LinkedIn bietet auch ein Löschungsformular an, welches aber recht schlecht ist.
Bildquelle: unsplash.com

Fazit

Wie mit der Altersvorsorge oder dem Erbe ist jeder Nutzer selbst dafür verantwortlich, was mit seinen Accounts nach dem Tod passiert. Dementsprechend ist es klug vorzusorgen und neben den Nachlasskontakten auch eine Mastermappe mit Login-Daten für alle Konten, die im Todesfall gelöscht werden sollen, für die Angehörigen zu hinterlassen, denn nicht jeder will auf ewig im Netz herumgeistern.

Außerdem wäre es nicht schlecht einen guten Freund zu haben, der vorher noch den Browserverlauf diskret löscht, damit die Familie nicht auf Dinge stoßt, die sie nicht unbedingt sehen sollen, wie z.b. 1000 Bilder mit Ananas auf Pizza.

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